Selbsthilfekraft im Brandschutz (VdS) gem. ASR A2.2
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung bereit zu stellen. Diese müssen fachkundig unterwiesen und regelmäßig nachgeschult werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall wie einem Brand sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.
Unsere Termine in Berlin zur Selbsthilfekraft im Brandschutz
Maßnahme-Nr.: 962-474-23 | Dauer | Beginn | Ende |
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Selbsthilfekraft im Brandschutz (VdS) gem. ASR A2.2 | 3 Tage | 29.10.2024 | 31.10.2024 |
Worum gehts?
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefahr dar. Daher sind auch Sicherheitsmitarbeiter in Funktion als Brandschutzhelfer in der Pflicht, jederzeit sich positiv in der Thematik Brandschutz einzubringen. Das bedeutet, nicht nur im Falle eines Brandes sondern auch im präventiven Brandschutz sollte der Sicherheitsmitarbeiter Wissen in Theorie und Praxis besitzen und anwenden können.
In unserem Modul Brandschutzhelfer werden neben dem theoretischem Teil auch der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöschern geschult. Weiterer Inhalt sind der vorbeugende Brandschutz, Kenntnisse über den betrieblichen Brandschutz sowie das Verhalten im Brandfall und deren Gefahren.
Theorie-Inhalte der Ausbildung
- Grundlagen
- häufige Brandursachen / Brandbeispiele
- Brandgefahren
- Brandschutzordnung des Betriebes
- Alarmierungswege und –mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
- Besonderheiten bei Metall- und Fettbränden
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
praktische Inhalte der Ausbildung
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöschern
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten
Abschluss
Dauer der Schulung
Kosten?
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- Kurse je nach Lernniveau
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- familiäre Atmosphäre
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